Die Kündigungsandrohung (Art. 257d OR) Pro

Letzter Schritt vor der Kündigung: Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen mit Kündigungsandrohung.

Aktualisiert am 21.10.2026

Ist der Mieter mit Mietzins oder Nebenkosten im Rückstand, erlaubt Art. 257d OR dem Vermieter, ihm schriftlich eine Zahlungsfrist anzusetzen und ihm anzudrohen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt wird.

Was das Gesetz vorsieht

  • Bei Wohn- und Geschäftsräumen beträgt die Zahlungsfrist mindestens 30 Tage.
  • Die Frist beginnt mit dem Empfang des Schreibens durch den Mieter.
  • Wird nicht innert Frist vollständig bezahlt, kann der Vermieter mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.

Die vorgängigen Mahnungen sind nicht obligatorisch: In Tellaris können Sie direkt die Kündigungsandrohung wählen.

In Tellaris

  1. Offene Mieten → Erstellen → wählen Sie Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung (Art. 257d OR).
  2. Vorgeschlagen werden 35 Tage (30 gesetzliche Tage + Reserve für die Postzustellung). Eine Frist unter 30 Tagen wird abgelehnt.
  3. Das Schreiben enthält den gesetzlichen Absatz zur Folge einer Nichtzahlung.

Zu beachten

  • Eingeschrieben senden: Im Streitfall müssen Sie das Empfangsdatum belegen können. Eine E-Mail genügt als Nachweis nicht. Verwenden Sie danach Als gesendet markieren.
  • Familienwohnung: Die Zahlungsaufforderung muss dem Ehegatten oder eingetragenen Partner des Mieters separat zugestellt werden (Art. 266n OR), auch wenn er den Vertrag nicht unterzeichnet hat.
  • Prüfen Sie die Beträge: Nur fällige Mieten und Nebenkosten dürfen eingefordert werden.

Hinweis — Tellaris hilft Ihnen beim Vorbereiten des Schreibens, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Hauseigentümerverband oder einen Anwalt.

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