Schäden nach Lebensdauer beziffern Pro
Berechnen Sie beim Auszug den Anteil der Schäden zulasten der Mieterschaft nach der Lebensdauer der Elemente und verrechnen Sie ihn mit einem Klick.
Aktualisiert am 23.10.2026
Am Ende eines Mietverhältnisses zahlt die Mieterschaft für ein beschädigtes Element nicht den Neupreis, sondern nur den Restwert. Ein Spannteppich mit 10 Jahren Lebensdauer, vor 6 Jahren verlegt, hat nur noch 40 % seines Werts: Die Mieterschaft zahlt höchstens 40 % der Ersatzkosten.
Tellaris berechnet das für jeden Schaden eines Übergabeprotokolls beim Auszug.
Was verrechnet werden kann
- Normale Abnützung geht nie zulasten der Mieterschaft (Art. 267 OR): vergilbter Anstrich, Gebrauchsspuren am Boden, einige verschlossene Dübellöcher.
- Nur übermässige Abnützung oder ein Schaden wird verrechnet: Brandloch, Fleck, Loch, Bruch, Haustier, Rauch…
- Melden Sie Mängel sofort bei der Rückgabe (Art. 267a OR). Genau dafür dient das Übergabeprotokoll beim Auszug.
- Stützen Sie die Beträge auf Offerten oder Rechnungen.
Einen Schaden erfassen
- Klicken Sie im Übergabeprotokoll beim Auszug rechts beim betroffenen Element auf den Schlüssel-Button («Schaden erfassen»).
- Wählen Sie das Element in der Liste: Tellaris schlägt eine Richtwert-Lebensdauer vor (anpassbar).
- Wählen Sie die Berechnungsart (siehe unten).
- Bei der Restwert-Berechnung geben Sie das Datum des Einbaus oder der letzten Erneuerung an: letzter Anstrich, Verlegung des Bodens, Kauf des Geräts. Nicht das Einzugsdatum der Mieterschaft.
- Geben Sie die Instandstellungskosten an.
Der Anteil der Mieterschaft wird sofort angezeigt, danach in der Schadenabrechnung unten im Übergabeprotokoll.
Die vier Berechnungsarten
| Art | Wann verwenden | Anteil Mieterschaft |
|---|---|---|
| Restwert | Ersatz oder Erneuerung eines beschädigten Elements (Anstrich, Boden, Gerät) | Kosten × (Lebensdauer − Alter) ÷ Lebensdauer |
| Reparatur oder Spezialbehandlung | Kleiner reparierbarer Schaden (Kratzer, Abplatzer, Löcher) oder Nikotinsperre | 100 % der Kosten, auch wenn das Element amortisiert ist |
| Kleiner Unterhalt | Backbleche, Aktivkohlefilter, Duschschlauch, Glühbirnen, Gerätedichtungen | 100 % der Kosten |
| Minderwert | Kleiner Mangel, der nicht behoben wird | Pauschalbetrag, höchstens die Reparaturkosten |
Ist die Lebensdauer abgelaufen, ist bei der Restwert-Berechnung nichts mehr zu verrechnen.
Beispiel
Wandanstrich Dispersion (Lebensdauer 8 Jahre), vor 6 Jahren erneuert, wegen Löchern und Flecken neu zu streichen: Offerte CHF 2'000. Es blieben 2 von 8 Jahren, also 25 %: CHF 500 zulasten der Mieterschaft.
Woher die Lebensdauern stammen
Die vorgeschlagenen Werte sind Richtwerte in Anlehnung an die zwei Referenztabellen der Schweiz:
- die paritätische Lebensdauertabelle von HEV Schweiz und Mieterverband (gültig seit 1. Februar 2024);
- die Tabelle paritaire des amortissements von FRI und ASLOCA (Westschweiz).
Die Tabellen sind keine Gesetze, die Schlichtungsbehörden stützen sich aber darauf. Sie gehen von mittlerer Qualität und normaler Nutzung aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Lebensdauer in der geltenden Tabelle, zum Beispiel im Online-Auszug von HEV Schweiz. Bei Geschäftsräumen ist die Lebensdauer von Belägen kürzer: Passen Sie sie an.
Unterschrift und Rechnung
- Die Schadenabrechnung ist Teil des Übergabeprotokolls und erscheint im PDF. Beziffern Sie die Schäden deshalb vor der Unterschrift: Nach der ersten Unterschrift lassen sie sich nicht mehr ändern (siehe Ein Übergabeprotokoll unterschreiben).
- Der Button Schäden verrechnen erstellt eine freie Rechnung als Entwurf, mit einer Zeile pro Schaden und dem Mieteranteil. Prüfen Sie sie und senden Sie sie mit QR-Rechnung. Der Button bleibt nach der Unterschrift verfügbar; pro Übergabeprotokoll wird nur eine Rechnung erstellt.
- Sie können den Betrag auch von der Mietkaution abziehen, mit Zustimmung der Mieterschaft oder auf Entscheid der Behörde.
Diese Berechnung ist eine Hilfe: Sie ersetzt weder eine Einigung zwischen den Parteien noch eine Fachberatung im Streitfall.